Beim Auto gibt es heute noch keine Gurtpflicht bei Passagieren im öffentlichen Nahverkehr.
In Reisebussen fängt es gerade erst mit Übergangsregelungen an (wenn damit ausgerüstet, dann).
Beim Gleitschirm gibt es die Ausnahme, dass ein Schirm,
der nur mit einem bestimmten Gurtzeug zugelassen wurde,
mit diesem Gurtzeug geflogen werden darf, auch wenn dieses Gurtzeug heutigen Anforderungen nicht genügt -
eindeutig eine Abbiederung an die Besitzer solcher Geräte - in der Hoffnung, dass diese Oldtimer
wegen ihrer
technischen Überalterung und ihrer miserablen Flugleistung bald vom Markt verschwinden.
Aber es gibt halt Liebhaber ...
Ebenfalls protektorlos wird oft bei Sicherheitstrainings über Wasser geflogen,
weil die Angst vor der Wasserlage kopfunter größer ist als die Angst,
schon auf dem Weg zum Wasser zu verunglücken.
Weiterhin sind im Motorflugbetrieb Kompromisse üblich,
aus konstruktionstechnischen Gründen.