Das Gelände muß auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland liegen und nach deutschem Luftrecht für Drachen
und/oder Gleitschirm zugelassen sein.
Das Gelände muß allen in- und ausländischen
Piloten zur Verfügung stehen, die richtige Lizenz, die geeignete
und zugelassene Ausrüstung vorausgesetzt.
Das Gelände muß zu den Hausbergen des Verfassers
gehören. Gerüchte, Halbwissen und Informationen aus
3.Hand (à la Oliver Guenay) gehören nicht auf diesen
Server.
Ist der Geländehalter ein Verein, muß der Verfasser
von diesem beauftragt bzw. autorisiert sein. Vereine können
zusätzliche Informationen zu ihren Aktivitäten platzieren,
entweder als Extraseite oder mit der Geländeinformation kombiniert
(Beispiel: Bergsträßler)